Nachbesserungsbedarf bei Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

26. September 2024

Der Entwurf zu den Rehabilitierungsgesetzen für die Opfer der SED-Diktatur wird heute ins parlamentarische Verfahren überführt. In den anstehenden Verhandlungen müssen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion noch wichtige Punkte ergänzt werden. Nur so wird das Gesetz der historischen Verantwortung bestmöglich gerecht.

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Weiterentwicklung der SED-Opferentschädigung nun endlich Fortschritte macht. Während wir die Kopplung der Opferrente an die Rentenerhöhung und die überfällige Würdigung der DDR-Zwangsaussiedlungsopfer für wichtige Verbesserungen halten, fehlen im Entwurf allerdings noch einige Aspekte, um den Belangen der SED-Opfer bestmöglich gerecht zu werden.

So wurden beispielsweise die Opfergruppen nicht angepasst. Auch wurden bessere Regelungen zur Vermutung von gesundheitlichen Folgeschäden explizit als nicht notwendig bewertet – obwohl die meisten Anträge derzeit in der Praxis scheitern. Ein Zweitantragsrecht wurde nicht eingeführt und auch die Bedürftigkeitsklausel nicht gestrichen. Zudem muss trotz schlechter Haushaltslage über eine Rückwirkung der Dynamisierung der Rente verhandelt werden. Wenn diese Rechtsthematik nun endlich im parlamentarischen Prozess angelangt ist, dann sollten wir auch die aktuellen Forschungsergebnisse berücksichtigen und alle Opfer in angemessenem Maße entschädigen. Wir müssen würdigen, dass diese Menschen politisch verfolgt wurden. Sie haben sich in ihren jungen Jahren eingesetzt: für Freiheit und die Demokratie.

Wir sind zuversichtlich, dass wir unsere Punkte – auch im Hinblick auf die gleichlautende Kritik der Opferverbände – im parlamentarischen Verfahren einbringen und damit ein gutes Ergebnis zum Wohle der Betroffenen erzielen können. Nur so werden wir unserer historischen Verantwortung gerecht.“

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