Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR geeint

21. Januar 2025

Jan Plobner und Katrin Budde, zuständige Berichterstatter*innen der SPD-Bundestagsfraktion, zeigen sich erfreut über die notwendigen Verbesserungen für die Opfer des SED-Regimes:

„Wir konnten uns heute mit Grünen, Union und FDP auf eine sehr gute, umfassende Überarbeitung der Rehabilitierungsgesetze für die Opfer der SED-Diktatur einigen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir überparteilich so trotz des Verlustes der Regierungsmehrheit ganz erhebliche Verbesserungen für die Betroffenen erzielen. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir bereits im Februar 2023 unsere Positionierungen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren klargemacht und konnten diese nun vollständig umsetzen.

Insbesondere freuen wir uns, eine Beweislastumkehr bei der Vermutungsregelung zu gesundheitlichen Folgeschäden politischer Haft erreicht zu haben. Dieser Punkt war uns sehr wichtig, da Betroffene in der Regel keine Möglichkeit haben, einen Zusammenhang zwischen ihren grausamen Hafterfahrungen und dem schlechten Gesundheitszustand zu belegen. Dem wird nun endlich abgeholfen.

Auch konnten wir die Summe der Einmalzahlungen an Zwangsausgesiedelte von 1500€ auf 7500€ erhöhen. So werden die Schicksale dieser plötzlich verschleppten und in ihrem neuen Umfeld von vornherein stigmatisierten Personen jetzt gewürdigt und anerkannt.

Die Bedürftigkeitsklausel wird gestrichen und das Zweitantragsrecht bundesweit festgeschrieben. Zudem wird die Opferrente nicht nur dynamisiert- wie im Regierungsentwurf bereits vorgeschlagen- wir passen sie rückwirkend an die Rentenerhöhung der letzten Jahre an.

Wir berücksichtigen neueste Forschungsergebnisse und reduzieren die Verfolgungszeit von beruflich Verfolgten auf zwei Jahre und konnten uns sogar auf einen Entschließungsantrag einigen, der Geschädigte des staatlich organisierten Dopingsystems der DDR ebenfalls als Opfer der SED-Diktatur anerkennt und die nächste Bundesregierung auffordert Betroffene zu unterstützen.

Die Gesetzesnovelle beinhaltet zudem einen bundesweiten Härtefallfonds und wird in der kommenden Woche verabschiedet.

Wir werden endlich unserer historischen Verantwortung gerecht und würdigen die politische Verfolgung unzähliger Menschen. Auch wenn man das Schicksal der Opfer nicht entschädigen kann, so möchten wir mit diesem Gesetz zumindest versuchen, den Opfern zu helfen und das ihnen angetane Unrecht anzuerkennen. Diese Menschen haben sich für Freiheit und die Demokratie eingesetzt; und leiden bis heute darunter.
Die Auseinandersetzung mit diesem Schicksal bleibt auch 35 Jahre nach dem Ende der DDR eine gemeinsame Aufgabe, die von Ost und West weiterhin gemeinsam gestaltet werden muss.“

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