Berlin - Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zu den Rehabilitierungsgesetzen sind unzureichend. Mit einem Positionspapier hat die SPD-Bundestagsfraktion im Februar 2023 bereits weitreichende Lösungsvorschläge erarbeitet. Wir begrüßen daher die scharfe Kritik der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, unter anderem bezüglich der unzureichenden Anpassung der Opferrenten.
Jan Plobner, Mitglied des Rechtsausschusses:
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass sich überhaupt ein Ministerium für die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze verantwortlich fühlt - auch wenn wir mal wieder nur aus Medienberichten davon erfahren haben. So kommt endlich etwas Bewegung in die Sache. Der Vorschlag von Minister Buschmann ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Beispielsweise fehlen Regelungen für die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Verfolgung gänzlich. Das ist für uns inakzeptabel. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir hier bereits Anfang letzten Jahres klar gemacht, dass wir eine Erleichterung bei der Beantragung von entsprechenden Hilfen anstreben.
Auch das von uns geforderte Zweitantragsrecht für Menschen, die bislang von Verbesserungen der gesetzlichen Lage nicht profitieren können, sind in dem Entwurf nicht enthalten. Somit fehlen im Grunde zwei zentrale Aspekte, die eine vollständige und ausreichende Entschädigung der Opfer garantieren würden."